Ursprünglich verfügen nur die Patrizier über die Kenntnis des Rechts. Durch die 12-Tafeln (451 v.Chr.) werden die Gesetze, 312 v.Chr. die Prozessformeln veröffentlicht. Der erste öffentliche Rechtslehrer war Ti. Coruncanius. Die geltenden Kaiserkonstitutionen wurden im Codex Theodosianus (438) und im Corpus Iuris Civilis (529 n.Chr.) gesammelt
Rechtsquellen:
Der "mos maiorum" (Gewohnheitsrecht)
die "leges rogatae" und "plebis scitae" (Beschlüsse der Volksversammlung